Wer sind die Fachanwälte?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufbezeichnung den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen darf. Die Berechtigung zum Führen der
Fachanwaltsbezeichnung ,Fachanwalt für Arbeitsrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen können über dem betreffenden Rechtsgebiet über theoretische und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden Kurs, mindestens drei bestandene Leistungskontrollen und in Ausnahmenfällen ein mündliche Prüfung gefordert .Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet in diesem Fall das (:120 Fälle in drei Jahren nötig).Danach muss sich der Fachanwalt für Arbeitsrecht jährlich auf dem Gebiet fortbilden.
Viel Spaß beim stöbern wünscht Ihnen Ihre 
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