Fachanwalt für Familienrecht
Der Fachanwalt für Familienrecht muss auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse besitzen. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst.
Die praktischen Fähigkeiten müssen durch eine Liste von Fällen nachgewiesen werden, die der Bewerber für den Fachanwaltstitel gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich bearbeitet hat. Einzelne dieser Fälle werden von Fachausschüssen, die meist aus drei Anwälten bestehen, geprüft. Alle Fachanwälte sind zudem verpflichtet, sich laufend fortzubilden.
Grundlagen des Familienrechts
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen und ist Bestandteil des Zivilrechts. Außerdem sind die gesetzlichen Grundlagen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung im Familienrecht festgelegt.
Neben den Vorschriften über das Eingehen und die Aufhebung von Ehen und Lebenspartnerschaften und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich enthält das Familienrecht u.a. Bestimmungen über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Im Kindschaftsrecht sind außerdem die Vorschriften über die Abstammung, die Adoption sowie die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern geregelt.
Grundlage des Familienrechts in Deutschland bilden das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Das Kindesunterhaltsrecht ist zusätzlich in der Regelbetragsverordnung und dem Unterhaltsvorschussgesetz dokumentiert.
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