Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht muss auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse besitzen. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst.
Die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer bestätigt mit der Verleihung, dass der betreffende Rechtsanwalt gemäß Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.
Rechtsgebiete im Handels- und Gesellschaftsrecht
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
· Materielles Handelsrecht
· Internationales Handelsrecht
· Materielles Gesellschaftsrecht (Recht der Personengesellschaften, AG, KGaA, Konzernrecht)
· Handels- und gesellschaftsrechtliche Bezüge zum Kartellrecht, Familien- und Erbrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Insolvenz- und Strafrecht
· Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts
· Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts
· Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts
· Internationales Gesellschaftsrecht
· Umwandlungsrecht
Hier finden Sie Fachanwälte Handels- und Gesellschaftsrecht in Deutschland.
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