Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht muss auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse besitzen. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst. Alle Fachanwälte sind verpflichtet, sich laufend fortzubilden.
Rechtsgebiete im Bank- und Kapitalmarktrecht
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen
b) Bankvertragsrecht
c) das Konto und dessen Sonderformen
2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft
3. Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking
c) Kreditkartengeschäft
4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
6. Factoring/Leasing
7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht
9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
Hier finden Sie Fachanwälte Bank-Kapitalmarktrecht in Deutschland.
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